Achtung bei fachfremden Aufgaben für Pflegekräfte
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Achtung bei fachfremden Aufgaben für Pflegekräfte

Die Pflegekammer NRW hat eine Kampagne zu einem Thema gestartet, das Pflegefachpersonen bundesweit betrifft: Viele erledigen Aufgaben, die nicht zu ihrem Berufsprofil passen.

In vielen Einrichtungen übernehmen Pflegefachpersonen immer wieder Tätigkeiten, die nicht zu ihrem Aufgabenbereich gehören. Damit sind beispielsweise Reinigungsarbeiten gemeint, die Essensausgabe oder Transportdienste. Die Pflegekammer Nordrhein-Westfalen will mit der Kampagne #nichtdeinjob den Blick auf diese Entwicklung lenken. 

Ein Grund für diese Verschiebung ist bekannt: Das Pflegebudget, das seit 2020 gilt, soll die Pflege am Bett stärken. In der Praxis sparen Träger jedoch häufig Servicekräfte ein und verlagern deren Aufgaben auf das Pflegepersonal. 

Diese Entwicklung wirkt sich direkt auf die Versorgung aus – es passiert also das exakte Gegenteil von dem, was mit dem Pflegebudget erreicht werden sollte. Denn viele Pflegekräfte verbringen dadurch weniger Zeit mit den Patientinnen und Patienten. Gleichzeitig steigt der Druck im Arbeitsalltag. 

Hinzu kommt der Frust darüber, Tätigkeiten ausüben zu müssen, die nicht der Qualifikation entsprechen. In der Folge sinkt die Attraktivität des Pflegeberufs. 

Mit der Kampagne will die Pflegekammer NRW auf diesen Missstand aufmerksam machen und Betroffene aktiv dazu auffordern, sich zu wehren. Denn die rechtliche Situation ist klar: Pflegekräfte (und andere Beschäftigte) müssen nur die vertraglich vereinbarten Aufgaben erledigen. Der Arbeitgeber kann sie nicht zwingen, fachfremde Tätigkeiten zu übernehmen, weil woanders Personal fehlt. 

Tipps für Pflegekräfte 

Unabhängig davon, in welchem Bundesland Sie leben, sollten Sie als Pflegekraft im Alltag daher gut darauf achten, ob Ihre Arbeit zu Ihrem Stellenprofil passt. Damit ist natürlich nicht gemeint, dass Sie sich weigern, eine Kaffeelache aufzuwischen, wenn eine Tasse umgekippt ist. Es geht um fachfremde Aufgaben, die Sie regelmäßig und geplant ausüben. Sollte dies der Falls sein, dokumentieren Sie am besten Datum, Art und Umfang der Tätigkeiten. Sichern Sie, wenn möglich, entsprechende Dienstpläne oder schriftliche Anweisungen.

Suchen Sie das Gespräch mit Vorgesetzten und sprechen Sie dieses Problem an. Wenden Sie sich bei Bedarf an Ihre Pflegekammer und melden Sie Auffälligkeiten. Tauschen Sie sich mit Kolleginnen und Kollegen aus und stärken Sie sich gegenseitig im Team. 

Wichtig: Grundsätzlich dürfen Sie es verweigern, Aufgaben auszuführen, die eindeutig nicht durch Ihren Arbeitsvertrag gedeckt sind.

Achtung bei fachfremden Aufgaben für Pflegekräfte
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Die Autorin Michelle Eisenberg
Michelle Eisenberg, examinierte Pflegekraft

Michelle Eisenberg ist examinierte Pflegekraft mit der Zusatzqualifikation Praxisanleitung in der Pflege.
Sie hat sowohl in der ambulanten als auch stationären Pflege Erfahrung gesammelt.
Seit einiger Zeit arbeitet Frau Eisenberg im Kundenservice von Dr. Ausbüttel im Bereich Beratung.