Ab 1. April: Höhere Zuzahlungen für Heilmittel

Ab 1. April: Höhere Zuzahlungen für Heilmittel

Die Zuzahlungsbeträge für Heilmittel werden erhöht. Vor allem in Praxen mit entsprechenden Angeboten sollten MFA die Patienten und Patientinnen darüber rechtzeitig informieren.

Die Heilmittelverbände und der GKV-Spitzenverband haben sich auf neue Preise für viele Heilmittel geeinigt. Das wirkt sich auch auf die Zuzahlungsbeträge aus, da diese prozentual berechnet werden – jeweils zehn Prozent müssen Patienten und Patientinnen selbst übernehmen. Zu den Heilmittelverbänden zählen die Berufsverbände im Bereich der Physiotherapie, Ergotherapie und Logopädie. 

Im Alltag ist das nicht für alle Arztpraxen relevant, da Heilmittel meist nur ärztlich verordnet und von anderen Berufsgruppen durchgeführt werden. In einigen Facharztpraxen dürfen Heilmittel aber auch direkt angeboten und über den EBM abgerechnet werden. Ein Beispiel sind Physiotherapie-Sitzungen bei Orthopäden und Orthopädinnen. In einem solchen Fall müssen die Praxen auch die Zuzahlungsbeträge einziehen. 

Als MFA sollten Sie Patienten und Patientinnen möglichst schon bei der Terminvergabe über die veränderten Beträge informieren, um spätere Diskussionen zu vermeiden. Das kann im persönlichen Gespräch erfolgen, oder Sie bereiten einen kleinen Aushang vor, in dem die neuen Zuzahlungsbeträge aufgelistet sind. Dieser kann auch in den Räumen platziert werden, in denen die Heilmittel-Behandlungen durchgeführt werden. 

Das sind die neuen Beiträge (gültig ab 1. April 2023) 

Massagetherapie (GOP 40400)1,91 Euro
Unterwasserdruckstrahlmassage (GOP 30402)2,97 Euro
Atemgymnastik als Einzelbehandlung (GOP 30410)2,61 Euro
Atemgymnastik als Gruppenbehandlung (GOP 30411)1,17 Euro
Krankengymnastik als Einzelbehandlung (GOP 30420)2,61 Euro
Krankengymnastik als Gruppenbehandlung (GOP 30421)1,17 Euro

Ab 1. April: Höhere Zuzahlungen für Heilmittel
Die Autorin Dr. Christine von Reibnitz
Dr. Christine von Reibnitz, Referentin Gesundheitspolitik und Krankenkassenmanagement

Dr. von Reibnitz ist promovierte Gesundheitswissenschaftlerin und Hochschuldozentin im Bereich des Gesundheitsmanagement. Seit 2013 ist sie bei Dr. Ausbüttel zuständig für den Bereich Krankenkassenmanagement und Expertin für die Themen Abrechnung und Recht.