Videofallkonferenzen: So sieht die Vergütung 2023 aus 
 - Arztpraxis, Pflegekräfte

Videofallkonferenzen: So sieht die Vergütung 2023 aus 

Die extrabudgetäre Vergütung für Videofallkonferenzen zwischen Pflegefachpersonen und Ärzten und Ärztinnen ist bis zum 31. Dezember 2023 verlängert worden. Wer kann sie in Anspruch nehmen? 

Seit dem 1. Oktober 2019 gibt es in der Gebührenordnung eine eigene Position für Videofallkonferenzen im Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM). Festgelegt wurde damals auch, dass die extrabudgetäre Vergütung bis Ende 2022 befristet ist. Der Bewertungsausschuss hat nun entschieden, dass die Befristung zunächst bis Ende nächsten Jahres verlängert wird. Das bezieht sich auf die Gebührenordnungsposition (GOP) 01442 (86 Punkte / 2023: 9,88 Euro).  

Gemeint sind Videofallkonferenzen, die für die Betreuung chronisch pflegebedürftiger Patient*innen hilfreich sind. Sie sollen die Pflegefachperson bei der Arbeit unterstützen, indem sie ohne großen Aufwand die Expertise von Ärzt*innen hinzuziehen kann. Das ist jedoch nur möglich, wenn die Ärzt*innen den Gesundheitszustand der Betroffenen gut genug kennen. Heißt: In drei aufeinanderfolgenden Quartalen, dem aktuellen eingeschlossen, müssen sie den oder die Patient*in persönlich gesehen haben. Die gleiche Regelung gilt, wenn Pflegefachperson sich mit behandelnden Psychotheratpeut*innen beraten wollen. Im Krankheitsfall ist eine Videofallkonferenz bis zu dreimal im Quartal möglich und voll abrechenbar. In Anspruch nehmen können sie nicht nur Pflegefachkräfte in Einrichtungen, sondern auch in der häuslichen Pflege. 

Videofallkonferenzen sind in folgenden Situationen möglich 

GOP 30210: Multidisziplinäre Fallkonferenz zur Indikationsüberprüfung eines Patienten mit diabetischem Fußsyndrom vor Überweisung an ein Druckkammerzentrum 
GOP 30706: Schmerztherapeutische Fallkonferenz 
GOP 30948: MRSA-Fall- und/oder regionale Netzwerkkonferenz 
GOP 01442: Fallkonferenz zwischen Pflegefachkräften von Pflegebedürftigen in Heimen oder in der Häuslichkeit und dem Arzt/Psychotherapeut, der die diagnostischen, therapeutischen, rehabilitativen und/oder pflegerischen Maßnahmen des Patienten koordiniert. 
GOP 37120: Fallkonferenz mit Pflegekräften im Pflegeheim, mit dem ein Kooperationsvertrag für den Versicherten besteht (gemäß Anlage 27 zum BMV-Ärzte) 
GOP 37320: Fallkonferenz in der Palliativversorgung (gemäß Anlage 30 zum BMV-Ärzte) 
GOP 37400: Fallbesprechung  zur Versorgungsplanung für die letzte Lebensphase 
GOP 37550: Fallbesprechung in der psychiatrischen Komplexversorgung (gemäß § 6 KSVPsych-Richtlinie) 

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