Psychotherapie: Patienteninformation zur Qualitätssicherung
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Psychotherapie: Patienteninformation zur Qualitätssicherung

Ab sofort sind Unterlagen verfügbar, die es psychotherapeutischen Praxen erleichtern sollen, ihre Patienten und Patientinnen über das Testprojekt in Nordrhein-Westfalen aufzuklären.

Der Gemeinsame Bundesausschuss hat eine Patienteninformation zum neuen Qualitätssicherungsverfahren für die ambulante psychotherapeutische Versorgung herausgegeben. Diese Information soll Psychotherapeuten und Psychotherapeutinnen dabei unterstützen, ihre Patienten und Patientinnen über das Qualitätssicherungsverfahren (QS-Verfahren) zu informieren. Die Unterlagen enthalten einerseits allgemeine Angaben zum Zweck und Inhalt des QS-Verfahrens. Andererseits stehen darin Erläuterungen, welche Daten zukünftig gesammelt, wie diese verarbeitet und geschützt werden. Das bezieht sich insbesondere auf das Thema Patientenbefragung. 
 

Hintergrund zum QS-Verfahren

Die ambulante Psychotherapie wird zukünftig mit einem datengestützten Qualitätssicherungsverfahren begleitet, dass testweise ab 2025 in Nordrhein-Westfalen für sechs Jahre läuft. Im Anschluss ist ein bundesweiter Ausbau geplant.

Das neue QS-Verfahren betrifft die gesamte psychotherapeutische Versorgung. Die Praxen müssen bestimmte Angaben für alle Patienten und Patientinnen (ab 18 Jahren), die ihre Psychotherapie regulär beendet haben, dokumentieren und übermitteln. Zusätzlich fließen Daten aus einer Befragung der Betroffenen in das Verfahren ein. Die Evaluation übernehmen das Institut für Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen (IQTIG) IQTIG und ein weiteres wissenschaftliches Institut. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) hat angekündigt, auf ein gutes Aufwand-Nutzen-Verhältnis zu achten. Denn das neue Verfahren solle die Qualität fördern und nicht die Bürokratie. 

Die psychotherapeutischen Praxen, die bisher in kein Verfahren der datengestützten Qualitätssicherung eingebunden waren, können während der Testphase in Nordrhein-Westfalen bei Regionalkonferenzen Feedback geben und das QS-Verfahren aktiv mitgestalten. Das bisherige Antrags- und Gutachterverfahren bleibt bestehen, bis das Qualitätssicherung bundesweit gilt. Das wird voraussichtlich im Jahr 2031 der Fall sein.

Psychotherapie: Patienteninformation zur Qualitätssicherung

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Die Autorin Dr. Christine von Reibnitz
Dr. Christine von Reibnitz, Referentin Gesundheitspolitik und Krankenkassenmanagement

Dr. von Reibnitz ist promovierte Gesundheitswissenschaftlerin und Hochschuldozentin im Bereich des Gesundheitsmanagement. Seit 2013 ist sie bei Dr. Ausbüttel zuständig für den Bereich Krankenkassenmanagement und Expertin für die Themen Abrechnung und Recht.