Notfallreform: Was sich für Pflegekräfte verändern könnte
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Notfallreform: Was sich für Pflegekräfte verändern könnte

Die heute beschlossenen Reformen sollen Notaufnahmen entlasten. Ein Teil der Regelungen betrifft auch Sie als Pflegekraft.

Der Bundestag hat die Notfallreform beschlossen. Im Bereich der Pflege betrifft sie vor allem Beschäftigte in Notaufnahmen, künftig auch in Integrierten Notfallzentren, sowie indirekt Beschäftigte in Pflegeheimen und ambulanten Diensten. Der Beschluss ändert ihren Arbeitsalltag jedoch nicht unmittelbar: Die neuen Versorgungsstrukturen müssen erst aufgebaut werden.

An Krankenhausstandorten sollen Integrierte Notfallzentren das Herzstück der Versorgung sein und Notaufnahme und kassenärztlichen Notdienst sowie eine zentrale Ersteinschätzungsstelle (für die Triage) zusammenführen. Medizinische Fachkräfte prüfen dort mit digitaler Unterstützung, welche Hilfe jemand braucht. Je nach Bedarf übernehmen im nächsten Schritt Notaufnahmen, Notdienstpraxen oder Kooperationspraxen die Versorgung.

Heute arbeiten Notdienstpraxen und Krankenhäuser bereits mancherorts zusammen; eine gesetzliche Pflicht dazu fehlt bislang. Die Reform macht diese Kooperation verbindlich. Für Pflegekräfte könnte das bedeuten, dass sich die Zusammensetzung der Patientinnen und Patienten verändert. Weniger schwere Fälle werden an die Notfallpraxis weitergeleitet. Ziel ist, mehr Zeit für echte Notfälle zugewinnen.

Pflegeheime und ambulante Dienste: Hilfe vor Ort erreichen

Wenn Sie im Pflegeheim oder bei einem ambulanten Dienst arbeiten, sollen Sie künftig über die 116117 rund um die Uhr telefonische oder telemedizinische (über Video) Hilfe erhalten können. Das könnte Ihnen dabei helfen, akute gesundheitliche Probleme der Pflegebedürftigen mit ärztlicher Unterstützung vor Ort zu lösen – und die Zahl der Krankenhauseinweisungen zu verringern.

Zudem dürfen die Leitstellen (der Telefonnummern 116117 und 112) anders als heute alle Informationen untereinander digital weitergeben. Als Pflegekraft müssen Sie Angaben bei einem Wechsel zwischen den Leitstellen daher nicht mehr wiederholen. 

Denken Sie daran: Wenn es sich um eine lebensbedrohliche Situation handeln könnt, immer die 112 anrufen!

Notfallreform: Was sich für Pflegekräfte verändern könnte
18.08.2026Neue Vorgaben für Notaufnahmen ab 2028
Die Autorin Michelle Eisenberg

Michelle Eisenberg ist examinierte Pflegekraft mit der Zusatzqualifikation Praxisanleitung in der Pflege. Dank ihrer umfangreichen Erfahrung in der Pflege hat sie ein tiefes Verständnis für die Herausforderungen und Anforderungen in der Patientenversorgung. Sie hat selbst Wunden versorgt und kennt die Praxis aus erster Hand – ein Aspekt, der ihre Beratung besonders praxisnah macht. Seit 2021 ist sie ein Teil des Kundenservice von Dr. Ausbüttel. Ihr Ziel ist es, mit praxisnaher Beratung und ihrer Expertise in der Wundversorgung bestmöglich zu unterstützen.