E-Rezepte auf das Smartphone: Für Hilfsmittel schon 2024 möglich
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E-Rezepte auf das Smartphone: Für Hilfsmittel schon 2024 möglich

Schon ab Anfang 2024 kann die Arztpraxis, in der Sie als MFA beschäftigt sind, orthopädische Hilfsmittel digital auf das Smartphone von Patientinnen und Patienten verordnen. Sieben Krankenkassen haben dazu Verträge mit Softwareherstellern geschlossen.

Eigentlich ist die gesetzlich festgelegte Umstellung von Papier-Rezepten auf elektronische Verordnungen erst ab 2026 vorgesehen. Sieben gesetzliche Krankenkassen stellen schon ab 2024 auf elektronische Rezepte um – zumindest bei orthopädischen Hilfsmitteln. AOK Bayern, BARMER, BIG direkt gesund, DAK-Gesundheit, Hanseatische Krankenkasse (HEK), IKK classic und Techniker Krankenkasse (TK) haben Ende Juli entsprechende Verträge mit verschiedenen Praxissoftware-Herstellern unterzeichnet. 

Hilfsmittel für 34 Millionen Versicherte bald per elektronischem Rezept möglich 

Ab Anfang 2024 ist geplant, dass rund 34 Millionen Versicherte ihre Rezepte für orthopädische Hilfsmittel wie Schuheinlagen oder Kompressionsstrümpfe digital auf das Smartphone von Patientinnen und Patienten erhalten. Sie können dann online einen Hilfsmittellieferanten (z.B. ein Sanitätshaus oder eine Apotheke) auswählen und bestellen. Deswegen sollten auch Mitarbeitende in der Apotheke über diese Änderung informiert sein.

Als MFA profitieren Sie von der Umstellung ebenso wie die Praxisleitung und das Praxisteam. Je früher Sie die Prozesse in der Praxis auf digitale Verordnungen anpassen, desto besser. Am Beispiel “digitale Verordnungen von orthopädischen Hilfsmitteln” können Sie im Praxisteam durchspielen, was ab 2026 für alle Verordnungen gilt: sie werden elektronisch.  

Projektteilnahme ab Ende 2023 möglich 

Voraussichtlich ab Ende 2023 kann die Arztpraxis, in der Sie beschäftigt sind, an dem Projekt teilnehmen. Folgende Hersteller für Praxisverwaltungssoftware sind dabei: CompuGroup Medical, Medisoftware und ARGE DiGHIMI (HMM Deutschland, medicomp und der opta data Gruppe). In Absprache mit der Praxisleitung bereiten Sie die Projektteilnahme frühzeitig vor und informieren sich bei den teilnehmenden Krankenkassen.  

E-Rezepte auf das Smartphone: Für Hilfsmittel schon 2024 möglich
Die Autorin Dr. Christine von Reibnitz
Dr. Christine von Reibnitz, Referentin Gesundheitspolitik und Krankenkassenmanagement

Dr. von Reibnitz ist promovierte Gesundheitswissenschaftlerin und Hochschuldozentin im Bereich des Gesundheitsmanagement. Seit 2013 ist sie bei Dr. Ausbüttel zuständig für den Bereich Krankenkassenmanagement und Expertin für die Themen Abrechnung und Recht.