Der Pflegebonus: Wann erhalten Sie ihn?
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Der Pflegebonus: Wann erhalten Sie ihn?

Ab sofort kann der Pflegebonus an Pflegefachkräfte ausgezahlt werden. Müssen Sie den Bonus beantragen? Wie gelangt das Geld auf Ihr Konto?

Anspruch auf den Pflegebonus haben alle Pflegefachpersonen, die in der stationären oder ambulanten Pflege und in der Langzeitpflege beschäftigt sind. Allerdings müssen Sie dafür zwischen November 2020 und Juni 2022 mindestens drei Monate in einer zugelassenen Pflegeeinrichtung tätig gewesen sein – Mitarbeitende in Kliniken erhalten den Bonus nur, wenn das entsprechende Krankenhaus durch die Versorgung von Corona-Patientinnen und -Patienten besonders belastet war. Hier finden Sie eine Liste der betroffenen 837 Kliniken.

Aber: Wenn Sie sich bis zum 30. Juni 2022 nicht haben impfen lassen (und ein Betretungs- oder Tätigkeitsverbot erhalten haben), ist Ihr gesetzlicher Anspruch auf den Bonus verfallen.
 

Wie hoch ist der Pflegebonus?

Wie viel Geld Sie erhalten, richtet sich nach dem Bereich, in dem Sie tätig sind. Die genannten Summen beziehen sich auf Beschäftigte in Vollzeit. Für Mitarbeitende in Teilzeit reduziert sich der Bonus entsprechend: 

  • Fachpflegekräfte im Intensivbereich bis zu 2.500 Euro
  • Fachpflegekräfte bis zu 1.700 Euro
  • Vollbeschäftigte in der direkten Pflege in der Altenpflege bis zu 550 Euro
  • Beschäftigte, die in oder für eine zugelassene Pflegeeinrichtung in der Altenpflege tätig sind und die mindestens 25 Prozent ihrer Arbeitszeit gemeinsam mit Pflegebedürftigen tagesstrukturierend, aktivierend, betreuend oder pflegend tätig sind bis zu 370 Euro
     

Wann und wie wird das Geld ausbezahlt?

Theoretisch müssen Sie sich um nichts kümmern. Denn die Arbeitgeber sind dafür zuständig, das Geld für den Pflegebonus zu beantragen. Sobald der Bonus eintrifft, müssen sie ihn an die Mitarbeitenden auszahlen. Spätestens bis zum 31. Dezember muss er überwiesen sein. Empfehlenswert ist es jedoch, wenn Sie bei Ihren Vorgesetzten nachhaken, ob die Beantragung erfolgt ist.

Der Pflegebonus: Wann erhalten Sie ihn?
Die Autorin Dr. Christine von Reibnitz
Dr. Christine von Reibnitz, Referentin Gesundheitspolitik und Krankenkassenmanagement

Dr. von Reibnitz ist promovierte Gesundheitswissenschaftlerin und Hochschuldozentin im Bereich des Gesundheitsmanagement. Seit 2013 ist sie bei Dr. Ausbüttel zuständig für den Bereich Krankenkassenmanagement und Expertin für die Themen Abrechnung und Recht.