Über Missverständnisse zur elektronischen Patientenakte (ePA) aufklären
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Über Missverständnisse zur elektronischen Patientenakte (ePA) aufklären

Die elektronische Patientenakte ist seit 2021 verfügbar, wird aber kaum genutzt. Das liegt vor allem an Ängsten und Missverständnissen, wie eine Studie zeigt. Sie als MFA können zur Aufklärung beitragen.

Gesetzlich Versicherte können die elektronische Patientenakte (ePA) in Deutschland schon seit Januar 2021 nutzen. Doch kaum jemand nimmt die ePA in Anspruch. In einer aktuellen Interviewstudie haben Forschende herausgefunden, dass es vor allem Ängste und Missverständnisse rund um die digitale Infrastruktur sind, die Patientinnen und Patienten an der Nutzung hindern.
 

Falsche Vorstellung zur Dateneinsicht durch Ärztinnen und Ärzte

Viele der in der Studie befragten Menschen gingen zum Beispiel davon aus, dass alle Arztpraxen automatisch Zugriff auf die Daten in der elektronischen Patientenakte haben. Doch die digitale Infrastruktur funktioniert ganz anders. Die Versicherten müssen Ärztinnen und Ärzten den Zugriff einzeln freischalten. Das geht entweder über eine spezielle App oder mithilfe der eigenen Krankenkassenkarte nebst PIN. Hier können Sie als MFA für Klarheit sorgen.
 

Skepsis gegenüber den Krankenkassen

Die Vorstellung der Befragten und die Realität der digitalen Infrastruktur lagen also weit auseinander. Doch damit nicht genug: Als die Interviewten die tatsächliche Struktur bewerten sollten, kritisierten sie vor allem die Rolle der Krankenkasse. Aktuell stellen 85 Krankenkassen ihren Versicherten unterschiedlichste Apps zur Verfügung, durch die sie Arztpraxen den Zugriff auf eine ePA freischalten oder um Daten von Patient:innen bearbeiten zu können.

Nach Ansicht der Forschenden suggeriere die Tatsache, dass die Kassen den Versicherten Apps zur Verfügung stellen, dass diese mehr Daten sehen könnten als ohne digitale Akte. Fakt ist, dass die gesetzlichen Krankenkassen schon seit jeher viele Sozialdaten ihrer Versicherten speichern. Dazu gehören neben Name und Anschrift auch Krankheitsdiagnosen und Abrechnungen aus Heilbehandlungen.
 

Einsicht der Krankenkassen gesetzlich geregelt

Welche Daten die gesetzlichen Krankenkassen in und außerhalb der ePA einsehen dürfen und welche nicht, ist gesetzlich geregelt. Es handelt sich also nicht um einen rechtsfreien Raum, sondern um einen genau gesteckten gesetzlichen Rahmen. Auch hier können Sie als MFA entsprechend aufklären.

Aus Gründen der Sicherheit empfehlen die Studienautor:innen abschließend, in Deutschland besser eine zentrale App für die ePA anzubieten – anstelle einer Vielzahl unterschiedlicher Krankenkassen-Apps. So könnte man das Vertrauen stärken und einheitliche Standards in puncto Sicherheit garantieren.

Über Missverständnisse zur elektronischen Patientenakte (ePA) aufklären
Die Autorin Dr. Christine von Reibnitz
Dr. Christine von Reibnitz, Referentin Gesundheitspolitik und Krankenkassenmanagement

Dr. von Reibnitz ist promovierte Gesundheitswissenschaftlerin und Hochschuldozentin im Bereich des Gesundheitsmanagement. Seit 2013 ist sie bei Dr. Ausbüttel zuständig für den Bereich Krankenkassenmanagement und Expertin für die Themen Abrechnung und Recht.