Neue Terminmeldepflicht: Was bedeutet das?
 - Arztpraxis

Neue Terminmeldepflicht: Was bedeutet das?

Die Notfallreform verschärft die Terminmeldepflicht für Praxen. Für Sie als MFA könnte das mehr Abstimmungsaufwand bedeuten. Ärzteverbände kritisieren den Eingriff in die Terminplanung.

Der Bundestag hat am 15. Oktober die Notfallreform beschlossen. Sie verschärft auch die Terminmeldepflicht: Künftig sollen die Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) gemeinsam mit den Landesverbänden der Krankenkassen und den Ersatzkassen festlegen, wie viele Termine Vertragsarztpraxen den Terminservicestellen melden müssen. Die Beteiligten sollen sich bis zum 1. März 2027 einigen. Eine bundesweit einheitliche Zahl an Pflichtterminen steht aktuell also noch nicht fest. 

Schon heute müssen Praxen freie Termine an die Terminservicestellen melden. Es geht also nicht darum, erstmals eine Meldepflicht einzuführen. Neu ist vor allem: Die Beschränkung auf freie Termine entfällt, und die Krankenkassen bestimmen den Umfang künftig mit. Praxen könnten sich somit nicht mehr allein daran orientieren, welche Lücken sie im Kalender finden, sondern müssen aktiv ausreichend Zeiträume schaffen.

Was die Änderungen bedeuten könnten

Für Sie als MFA dürfte die Vorgabe vor allem den Umgang mit dem Terminkalender verändern: Das Team müsste die geforderten Termine einplanen, an die Terminservicestelle übermitteln und mit den übrigen Terminen abstimmen. Dafür nutzen Sie vermutlich bereits jetzt beispielsweise den 116117-Terminservice. 

Je nach Umfang müssten Sie Ihre bisherige Terminvergabe überprüfen: Wie viel Zeit bleibt für Akutfälle, Kontrollen und Patientinnen und Patienten, die regelmäßig kommen müssen? Wie lassen sich mit möglichst geringem Aufwand Termine für die Servicestelle einplanen? 

Ärzteorganisationen widersprechen

Die grundsätzliche Reform ist beschlossen, auch wenn es noch im Bundesrat beraten wird. Der könnte höchstens den Vermittlungsausschuss anrufen. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung lehnt die neue Terminplanung ab. Sie sieht darin einen Eingriff in die Berufsausübungsfreiheit der Praxen. Die Bundesärztekammer kritisiert, dass Vorgaben von außen die Praxisorganisation einschränken und den bürokratischen Aufwand erhöhen. Zudem könnten zusätzliche Meldepflichten nach ihrer Einschätzung die Versorgungsprobleme nicht beheben.

Neue Terminmeldepflicht: Was bedeutet das?
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Die Autorin Steffi, MFA/Wundexpertin (ICW)
Steffi Blog

Ausbildung zur Medizinischen Fachangestellten in einer dermatologischen Praxis, anschließend 5 Jahre im Praxisalltag als MFA tätig. Seit 2014 bei Dr. Ausbüttel (DRACO®). Wundexpertin (ICW) und bloggende MFA mit Leidenschaft.

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