Biosimilars richtig ersetzen: Dos & Don’ts für Apothekenteams
Beim Austausch von Biosimilars gelten seit April 2026 klare Regeln. Worauf PTA/PKA und Apothekenteams beim richtigen Austausch achten müssen.
Seit April müssen Apotheken bei vielen biotechnologisch hergestellten Arzneimitteln einen Austausch prüfen. Dabei gilt: Nicht jedes günstigere Alternativpräparat darf automatisch abgegeben werden. Rabattverträge, Verfügbarkeit sowie genaue Vorgaben zu Wirkstärke, Packungsgröße und Injektionssystem entscheiden darüber, welche Ersatzpräparate infrage kommen.
Zuerst Rabattverträge prüfen
Für PTA/PKA heißt das: Prüfen Sie zuerst, ob für das verordnete Präparat ein Rabattvertrag besteht. Ist ein Rabattarzneimittel verfügbar, hat es Vorrang. Gibt es keinen Vertrag, darf nur ein passendes, preisgünstiges Arzneimittel abgegeben werden. Das verordnete Produkt gibt dabei die Preisobergrenze vor: Das Ersatzpräparat darf nicht teurer sein.
Nicht jedes Device ist austauschbar
Besondere Regeln gelten auch für das Injektionssystem. Fertigpen, Fertigspritze und Patrone sind nicht automatisch austauschbar. Selbst wenn Wirkstoff und Dosierung passen, muss auch das Behältnis übereinstimmen.
Ist auf dem Rezept nur eine unklare Angabe vermerkt oder fehlt die genaue Produktbezeichnung, sollten Sie die Verordnung nicht beliefern. Ein Beispiel: Wird auf dem Rezept die Abkürzung „ILO“ angegeben, handelt es sich um eine unklare Verordnung. Denn das Kürzel steht sowohl für Fertigpens als auch für Fertigspritzen. Klären Sie in solchen oder ähnlichen Fällen zunächst die gewünschte Verordnung mit der Praxis.
Bei Lieferproblemen vorgegebene Reihenfolge einhalten
Auch bei Lieferproblemen gibt es keine freie Wahl. Ist das Rabattpräparat nicht vorrätig, muss die nächste zulässige und verfügbare Alternative nach der vorgegebenen Reihenfolge abgegeben werden. Dokumentieren Sie den Grund für die Abweichung auf dem Rezept vollständig und beachten Sie die jeweils nötigen Sonderkennzeichen:
Faktor 2: Das Rabattarzneimittel ist nicht verfügbar. Geben Sie eines der vier preisgünstigsten Arzneimittel ab.
Faktor 3: Es gibt keinen Rabattvertrag, und die vier preisgünstigsten Arzneimittel oder preisgünstige Importe sind ebenfalls nicht lieferbar. Geben Sie dann das passende Präparat gemäß der Abgaberangfolge ab.
Faktor 4: Das Rabattarzneimittel sowie die vier preisgünstigsten Arzneimittel oder preisgünstigen Importe sind nicht lieferbar. Geben Sie das nächstpreisgünstigste verfügbare Arzneimittel ab. Es darf jedoch nicht teurer sein als das verordnete Arzneimittel.
Wechsel verständlich erklären
Bei einem Wechsel sollten Patientinnen und Patienten verständlich aufgeklärt werden – insbesondere dann, wenn sich die Anwendung ändert. Pens können beispielsweise unterschiedlich ausgelöst werden, etwa durch Druck oder per Knopf. Geben Sie als PTA/PKA eine kurze Einweisung. So helfen Sie, Anwendungsfehler zu vermeiden und die Therapie zu sichern.
Mögliche Bedenken nachvollziehbar dokumentieren
Können Sie trotz Beratung nicht ausschließen, dass ein Wechsel zu Fehlern oder Therapieabbrüchen führt, können pharmazeutische Bedenken gegen den Austausch bestehen. Auch dann sind eine nachvollziehbare Begründung und eine vollständige Dokumentation wichtig.
Checkliste für Apothekenteams
Prüfen Sie das Rezept sorgfältig.
Beachten Sie Rabattvertrag und Preisgrenze.
Vergleichen Sie das Injektionssystem.
Klären Sie Patientinnen und Patienten bei einem Wechsel verständlich auf.
Dokumentieren Sie Abweichungen nachvollziehbar.