Übergangsfrist für eAU ausgelaufen

Übergangsfrist für eAU ausgelaufen

Die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ist seit 1. Juli verpflichtend. Wie funktioniert sie, und was können Sie als MFA tun, wenn es bei der Technik hakt?

Seit Anfang des Monats sollen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen (AU) direkt und digital als elektronische Variante (eAU) an die Krankenkassen versendet werden. Einen Ausdruck für Patientinnen und Patienten sowie den Arbeitgeber gibt es weiterhin.

So funktioniert die eAU

Mit der eAU ändern sich einige Abäufe für Sie als MFA in der Praxis:

  • Sie übermitteln die eAU direkt aus dem Praxisverwaltungssystem (PVS) an die Krankenkassen.
  • Rufen Sie im PVS die AU auf und befüllen Sie alle Felder.
  • Signieren Sie die Daten elektronisch.
  • Wählen Sie „Drucken und Versenden“ aus.
  • Klicken Sie im neuen Fenster auf den Button „Bestätigen“.
  • Im Anschluss startet die elektronische Übermittlung an die Krankenkasse.
  • Den Patientinnen und Patienten geben Sie weiterhin zwei von der Ärztin oder dem Arzt unterschriebene Ausdrucke mit, einen für sie selbst und einen für den Arbeitgeber.

Im nächsten Schritt soll ab Januar 2023 auch die Weiterleitung an den Arbeitgeber ausschließlich auf digitalem Wege stattfinden. Dafür sind aber nicht Sie als MFA zuständig, sondern die Krankenkassen müssen dieses Formular weiterreichen. Patientinnen und Patienten erhalten nach wie vor eine vereinfachte AU in Papierform.

Welche Alternative gibt es, wenn die eAU in Ihrer Praxis noch nicht funktioniert?

Wer die eAU noch nicht verwenden kann, weil es technische Probleme gibt, nutzt eine Formatvorlage, ein sogenanntes Stylesheet. Das können Sie unkompliziert in der Praxis tun:

  • Die eAU-fähige Software muss installiert sein.
  • Darin müssen Sie die Nutzung der eAU freigeben.
  • Jetzt können sie das Stylesheet ausdrucken.

Darauf steht ein QR-Code, hinter dem alle Informationen hinterlegt sind. Privatpatienten erhalten bis auf Weiteres ebenfalls die Formatvorlagen, die unterschrieben werden müssen.

Die Autorin Dr. Christine von Reibnitz
Dr. Christine von Reibnitz, Referentin Gesundheitspolitik und Krankenkassenmanagement

Dr. von Reibnitz ist promovierte Gesundheitswissenschaftlerin und Hochschuldozentin im Bereich des Gesundheitsmanagement. Seit 2013 ist sie bei Dr. Ausbüttel zuständig für den Bereich Krankenkassenmanagement und Expertin für die Themen Abrechnung und Recht.