In einigen Praxen wird in Kürze Hardware für die Digitalisierung getauscht

In einigen Praxen wird in Kürze Hardware für die Digitalisierung getauscht

Die gesetzliche Krankenversicherung und die PKV übernehmen zusätzliche Kosten für die Digitalisierung der Arztpraxen – wichtiges Hintergrundwissen für Sie als MFA.

Die Schiedsstelle hat entschieden, wie viel Geld die Kassen beisteuern müssen, damit die Digitalisierung in den Arztpraxen klappt – die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und GKV-Spitzenverband konnten sich nicht einigen. Das Ergebnis: Jede Praxis erhält pauschal 2.300 Euro als Zuschuss, wenn der sogenannte Konnektor ausgetauscht werden soll. Ab Herbst 2022 müssen diese Konnektoren aus Sicherheitsgründen ausgetauscht werden. Betroffen sind alle Praxen, deren Konnektoren älter als fünf Jahre sind.

Was ist ein Konnektor?

Der Konnektor ist vergleichbar mit einem Router.

Er verbindet die Praxissoftware über einen sicheren Datentunnel (VPN-Tunnel) mit dem Internet. Nur so ist ein sicherer Datenaustausch zwischen der Praxis und anderen Leistungserbringenden möglich. Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) hat daher entschieden, dass ältere Geräte auf neuere Verfahren umgestellt werden müssen.

Wenn ein Konnektor-Tausch ansteht, muss zudem das alte Gerät entsorgt und ein neuer Praxisausweis (SMC-B-Smartcard) installiert werden.
 

In welchen Praxen steht in Kürze ein Austausch an?

Getauscht werden die Konnektoren nur dann, wenn das eingebaute Sicherheitszertifikat in weniger als sechs Monaten abläuft. Ein Teil der Geräte darf dementsprechend noch ein paar Jahre betrieben werden, während andere in Kürze durch neue Modelle ersetzt werden müssen.

Schon im September werden sich die ersten Geräte abschalten, weil ihr Sicherheitszertifikat dann nicht mehr gültig ist. Daher ist es wichtig, sie im Vorfeld auszutauschen. Das betrifft im ersten Schritt Konnektoren des Unternehmens CompuGroup Medical, weil diese sehr früh auf den Markt gekommen sind.

Die Autorin Dr. Christine von Reibnitz
Dr. Christine von Reibnitz, Referentin Gesundheitspolitik und Krankenkassenmanagement

Dr. von Reibnitz ist promovierte Gesundheitswissenschaftlerin und Hochschuldozentin im Bereich des Gesundheitsmanagement. Seit 2013 ist sie bei Dr. Ausbüttel zuständig für den Bereich Krankenkassenmanagement und Expertin für die Themen Abrechnung und Recht.