Impfpflicht für MFA bestätigt

Impfpflicht für MFA bestätigt

Das Bundesverfassungsgericht hat gestern die einrichtungsbezogene Impfpflicht bestätigt. Sie betrifft unter anderem alle Mitarbeitenden in Arztpraxen.

Seit Mitte März dürfen in Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen nur noch Personen arbeiten, die entweder gegen Covid 19 geimpft sind oder nachweislich genesen. Eine Ausnahme ist nur möglich, wenn eine Unverträglichkeit gegenüber der Impfung vorliegt. Diese Regelung gilt unter anderem für Krankenhäuser, Alten- und Pflegeheime – sowie für Arztpraxen.

Eine Beschwerde gegen diese Impfpflicht hat das Bundesverfassungsgericht jetzt abgewiesen. Zwar handle es sich um einen Eingriff in die Grundrechte, der sei aber durch das „überragende“ Ziel gerechtfertigt, alte und kranke Menschen zu schützen. Es gibt jetzt keine weitere Möglichkeit, gegen dieses Gesetz vorzugehen.

Was bedeutet diese Impfpflicht für Sie als MFA?

Alle Mitarbeitenden mussten bereits seit dem 16. März ihre Nachweispflicht erfüllen. Für sie ändert sich also nichts. MFA, die in den vergangenen Wochen nicht gearbeitet haben, weil sie beispielsweise in Elternzeit waren oder krankgeschrieben, müssen bei ihrer Rückkehr an den Arbeitsplatz eines der folgenden Dokumente vorlegen können, sonst droht ein Bußgeld:

  • Impfausweis (Impfpass oder digital) mit vollständigem Impfschutz – beachten Sie die jeweils geltenden Regelungen für notwendige Folgeimpfungen
  • Falls Sie Covid 19 hatten, müssen Sie das über einen positiven PCR-Test nachweisen. Er kann ebenfalls in der Corona-App hinterlegt werden.
  • Nachweis über eine bestehende Allergie gegen einen Bestandteil des Impfstoffes.

Siehe auch:

Thema: Impfen

Literatur

Die Autorin Dr. Christine von Reibnitz
Dr. Christine von Reibnitz, Referentin Gesundheitspolitik und Krankenkassenmanagement

Dr. von Reibnitz ist promovierte Gesundheitswissenschaftlerin und Hochschuldozentin im Bereich des Gesundheitsmanagement. Seit 2013 ist sie bei Dr. Ausbüttel zuständig für den Bereich Krankenkassenmanagement und Expertin für die Themen Abrechnung und Recht.