Bestätigt: FFP2-Masken schützen vor einer SARS-CoV-2-Infektion

Bestätigt: FFP2-Masken schützen vor einer SARS-CoV-2-Infektion

Eine Studie mit 2.919 Teilnehmenden belegt die Wirksamkeit von FFP2-Masken. Sie bieten auch für MFA einen guten Schutz. 

Im Rahmen einer Studie am Kantonsspital St. Gallen in der Schweiz kam heraus, dass bei Kontakt zu COVID-Patientinnen und -Patienten eine FFP2-Maske immer noch am wirksamsten schützt. Die Studie fand zwischen September 2020 und September 2021 statt. Hinsichtlich neuer Virusvarianten ist sie daher nur bedingt aussagekräftig.  

Welche Mitarbeitenden infizierten sich mit SARS-CoV-2?

Insgesamt 2.919 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Gesundheitswesen nahmen an der Studie teil. Bei 749 von ihnen gab es einen positiven Test. Das entspricht 26 Prozent. Darunter waren auch Menschen, die im beruflichen Alltag keinen Kontakt zu COVID-19-Patientinnen und -Patienten hatten. Von ihnen wurde 13 Prozent positiv getestet.  

Die andere Gruppe stand regelmäßig in Kontakt mit Patientinnen und Patienten. Von ihnen wurden 21 Prozent positiv getestet. Innerhalb dieser zweiten Gruppe gab es Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die statt FFP2-, OP-Masken trugen. Bei ihnen lag die Infektionsrate etwas höher, nämlich bei 35 Prozent.   

FFP2-Maske schützt Sie als MFA in der Praxis

Es gab noch ein weiteres Ergebnis: Je länger die Mitarbeitenden mit COVID-Infizierten in Kontakt waren, desto größer war für sie auch das Risiko, sich selbst zu infizieren. Insgesamt zeigt die Studie, dass FFP2-Masken einen wirksamen Schutz vor einer SARS-CoV-2-Infektion bieten. Konkret reduziert sich das Risiko einer Infektion um 40 Prozent, wenn Sie eine FFP2-Maske tragen – ganz unabhängig davon, wie häufig Sie im Patientenkontakt stehen. Es ist also für Sie als MFA sinnvoll, eine solche Maske im Arbeitsalltag zu tragen – besonders dann, wenn Sie mit infizierten Patientinnen und Patienten direkt in Berührung kommen.  

Die Autorin Dr. Christine von Reibnitz
Dr. Christine von Reibnitz, Referentin Gesundheitspolitik und Krankenkassenmanagement

Dr. von Reibnitz ist promovierte Gesundheitswissenschaftlerin und Hochschuldozentin im Bereich des Gesundheitsmanagement. Seit 2013 ist sie bei Dr. Ausbüttel zuständig für den Bereich Krankenkassenmanagement und Expertin für die Themen Abrechnung und Recht.