Corona-Impfzertifikate laufen ab: Was tun?

Corona-Impfzertifikate laufen ab: Was tun?

Ende Juni laufen die ersten digitalen Corona-Impfzertifikate ab. Die CovPass- und Corona-Warn-App zeigen dies an. Das müssen Sie als MFA wissen. 

Wer in den Urlaub fährt, benötigt teilweise ein gültiges Corona-Impfzertifikat. Doch ausgerechnet Ende Juni laufen die ersten digitalen Impfzertifikate ab. Sowohl die CovPass- als auch die Corona-Warn-App werden dies anzeigen. Nach Angaben des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) handelt es sich dabei lediglich um „technische Gründe“. Der Impfschutz erlischt also nicht, nur weil das Zertifikat abläuft.

Das Robert Koch-Institut (RKI) arbeitet derzeit daran, dass Ende Mai für die Corona-Warn-App und im Juni für die CovPass-App ein entsprechendes Update zur Verfügung stehen. Damit sollen die technisch abgelaufenen Zertifikate aktualisiert werden. Benötigen Patientinnen oder Patienten schon früher einen digitalen Impfnachweis, können Sie als MFA diese Zertifikate auf Wunsch neu ausstellen. Das wird auch entsprechend vergütet.

Wichtig zu wissen: Unabhängig von technischen Ablaufdaten gibt es für grenzüberschreitende Reisen innerhalb der EU eine Frist: Die letzte Impfung darf maximal 270 Tage zurückliegen. In diesen Fällen können Sie kein neues Zertifikat ausstellen. Zunächst muss eine weitere Impfung erfolgen.

Vergütung des COVID-19-Impfzertifikats

Für Patientinnen und Patienten, die bei Ihnen in der Praxis geimpft wurden:

  • 6€ pro Zertifikat für die erste und weitere Impfungen,
  • 2€ pro Zertifikat für die erste und weitere Impfungen, wenn Sie es mithilfe des Praxisverwaltungssystem erstellen und damit die Daten nicht noch einmal eingeben müssen.
     

Für Menschen, die nicht in Ihrer Praxis geimpft worden sind:

  • 18€ je Zertifikat – Hintergrund: Sie haben mehr Aufwand, die Echtheit zu prüfen, um Missbrauch zu vermeiden,
  • 6 € für das weitere Zertifikate, wenn Sie für diese beim gleichen Termin ein Zertifikat ausstellen.

Diese Angaben stammen von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung.

Die Autorin Dr. Christine von Reibnitz
Dr. Christine von Reibnitz, Referentin Gesundheitspolitik und Krankenkassenmanagement

Dr. von Reibnitz ist promovierte Gesundheitswissenschaftlerin und Hochschuldozentin im Bereich des Gesundheitsmanagement. Seit 2013 ist sie bei Dr. Ausbüttel zuständig für den Bereich Krankenkassenmanagement und Expertin für die Themen Abrechnung und Recht.