Krankheitsfall

Der Krankheitsfall umfasst die Behandlung derselben Erkrankung innerhalb eines Jahres, also im aktuellen und in den drei folgenden Quartalen.

Der Krankheitsfall ist in einigen Gebührenordnungspositionen des EBM zu finden, vor allem wenn es um Mengenbegrenzungen geht. Die Berechnung des hausärztlich-geriatrischen Basisassessments Nr. 03360 ist zum Beispiel auf maximal zweimal im Krankheitsfall beschränkt. Der Krankheitsfall ist definiert in § 21 Abs. 1 BMV-Ä bzw. § 25 Abs. 1 EKV.

Die Autorin Dr. Christine von Reibnitz
Dr. Christine von Reibnitz, Referentin Gesundheitspolitik und Krankenkassenmanagement

Dr. von Reibnitz ist promovierte Gesundheitswissenschaftlerin und Hochschuldozentin im Bereich des Gesundheitsmanagement. Seit 2013 ist sie bei Dr. Ausbüttel zuständig für den Bereich Krankenkassenmanagement und Expertin für die Themen Abrechnung und Recht.