Mehr Know-how, mehr Netto: Der Sprung in eine höhere Tarifgruppe
Die Aufgaben und Verantwortung im Job passen gefühlt nicht mehr richtig zu dem, was auf dem Gehaltszettel steht? Dann ist es an der Zeit, den Tarifvertrag zu prüfen. Viele Medizinische Fachangestellte (MFA) wissen gar nicht, dass ihr Gehalt nicht nur von den Berufsjahren abhängt, sondern maßgeblich durch die sogenannte Tätigkeitsgruppe bestimmt wird.
In diesem Beitrag zeige ich euch das System hinter dem MFA-Tarifvertrag, welche Fortbildungen euch wirklich weiterbringen und wie ihr den Aufstieg in die nächste Stufe umsetzen könnt. Eines sage ich euch vorweg: Ihr müsst selbst aktiv werden und auf euren Arbeitgeber zugehen – wartet nicht darauf, dass euch jemand mehr Gehalt anbietet.
Die Tätigkeitsgruppen im MFA-Tarifvertrag
Das Gehalt einer MFA ist im Gehaltstarifvertrag klar strukturiert. Während die Berufsjahre (Stufen) fast automatisch steigen, ist der Wechsel der Tätigkeitsgruppe (I bis VI) an die Qualifikation und den Aufgabenbereich gebunden.
- Gruppe I: MFA mit abgeschlossener Ausbildung („einfache“ Tätigkeiten).
- Gruppe II bis VI: Hier wird es spannend! Jede höhere Gruppe setzt zusätzliche Qualifikationen und eine gesteigerte Verantwortung voraus – und geht mit einem höheren Gehalt einher.
Der Weg nach oben: Stunden, Punkte, Qualifikationen
Um eine höhere Tätigkeitsgruppe zu erreichen, müssen Fortbildungen nachgewiesen werden. Das Regelwerk ist hier recht präzise:
- Tätigkeitsgruppe II: Erfordert in der Regel Fortbildungen im Umfang von mindestens 40 Stunden.
- Tätigkeitsgruppe III: Hier sind meist 80 Stunden an anerkannten Fortbildungen notwendig.
- Tätigkeitsgruppe IV: Erfordert bereits eine spezialisierte Qualifikation im Umfang von 120 Stunden.
- Tätigkeitsgruppe V: Diese Gruppe erfordert entsprechend Berufserfahrung und eine Fortbildung im Umfang von mindestens 360 Stunden z.B. als Fachwirt/in für ambulante medizinische Versorgung gem. § 54 BBiG.
- Tätigkeitsgruppe VI: Diese Gruppe ist für hochspezialisierte Fachkräfte oder MFA in Führungspositionen vorgesehen mit Fortbildungen von über 600 Stunden (z. B. Praxismanagement, Fachwirt/in im Gesundheits- und Sozialwesen gem. § 53 BBiG).
Praxis-Tipp: Achtet darauf, dass die Fortbildungen durch die Landesärztekammer anerkannt sind oder dem Curriculum der Bundesärztekammer entsprechen, damit sie für die Eingruppierung auch wirklich voll anerkannt werden und zählen.
Eine detaillierte Übersicht, welche Merkmale die einzelnen Gruppen definieren, findet ihr hier: https://www.draco.de/mfa-tarifvertrag-und-gehalt/#c11171
Qualifikationen für den Aufstieg
Welche Kurse bringen euch in der Praxis weiter? Hier sind einige Beispiele für den Sprung in die nächste Gruppe:
- Von I nach II/III:
- Wundmanagement: Unverzichtbar für jede Praxis.
- Hygienebeauftragte/r: Übernimmt die Verantwortung für die Instrumentenaufbereitung.
- Impfmanagement: Organisiert die Impfsprechstunde eigenständig.
- Erfahrung Telematik: Zukunftsweisende Qualifikation, die die Arbeitsabläufe massiv entlastet und von strategischer Bedeutung für jede Praxis ist und zunehmend wird.
- Von III nach IV/V:
- Nichtärztliche Praxisassistentin (NäPa) oder VERAH: Entlastet den Arzt bei Hausbesuchen – ein riesiger Mehrwert für die Praxis!
- Präventionsassistentin: Bspw. Spezialisierung auf Vorsorgeuntersuchungen.
- Spezialist Palliativversorgung: Bspw. Spezialisierung auf End-of-Life Care.
- Qualitätsmanagement (QM): Auch die Expertise für Praxisabläufe wird honoriert.
- Der Sprung in Gruppe VI:
- Fachwirt/in für ambulante medizinische Versorgung: Hiermit ist das Praxismanagement bzw. die Praxisleitung gemeint. Gefordert sind Tätigkeiten mit hoher Problemlösungs- und Sozialkompetenz.
Vorbereitung auf die Gehaltsverhandlung
Die Qualifikation in der Tasche zu haben ist der erste Schritt – sie im Gehalt umzusetzen der zweite. Wenn ihr das Gespräch mit eurem Chef oder eurer Chefin sucht, solltet ihr nicht nur das Zertifikat vorlegen, sondern euren Nutzen für die Praxis betonen.
- Argumentiert mit Mehrwert: „Durch meine Fortbildung zur NäPa kann ich Hausbesuche übernehmen, was uns pro Quartal X Euro mehr Umsatz bringt und Arbeitsaufwand für die Ärztin um Y Stunden pro Woche an Zeit einspart.“
- Bereitet euch methodisch vor: Eine Gehaltsverhandlung ist kein Bittgang, sondern ein professioneller Austausch. Schaut dazu unbedingt unsere Tipps in den Beiträgen https://www.draco.de/blog/gehaltsverhandlung-nicht-einfach-aber-manchmal-noetig/ und https://www.draco.de/blog/gehaltsverhandlungen-nach-der-harvard-methode/ an.
Woran ihr noch denken solltet
- Fortbildungskosten & Bildungsurlaub: In vielen Bundesländern habt ihr Anspruch auf Bildungsurlaub. Klärt frühzeitig, ob eure Praxis die Kursgebühren übernimmt. Oft ist dies gegen eine Rückzahlungsvereinbarung bei vorzeitigem Kündigen möglich - wenn ihr also vorhabt, eurer Praxis länger treu zu bleiben, übernimmt euer Arbeitgeber die Schulungsgebühren voll.
- Die „tatsächliche“ Tätigkeit zählt: Wenn ihr dauerhaft Aufgaben einer höheren Gruppe erledigt (z. B. das komplette Abrechnungsmanagement), steht euch die entsprechende Bezahlung rechtlich oft auch dann zu, wenn ihr noch nicht alle Stunden der Fortbildung absolviert habt. Das ist jedoch ein Graubereich – Fortbildungen sind der sicherere Weg.
- Dokumentation: Führt ein „Erfolgstagebuch“. Welche neuen Aufgaben habt ihr übernommen? Wo habt ihr Fehler vermieden, Aufgaben verbessert oder Zeit gespart? Das sind eure Joker im Gespräch.
Der Aufstieg in eine höhere Tätigkeitsgruppe ist der nachhaltigste Weg zu einem besseren Gehalt als MFA. Durch gezielte Fortbildungen steigert ihr euren eigenen Marktwert und auch eure Kompetenz. Wartet aber bitte nicht darauf, dass man euch mehr Geld anbietet – ihr müsst hier selbst aktiv werden!
Habt ihr schon euren aktuellen Arbeitsvertrag und die Gehaltstabelle geprüft? Welche Fortbildung fehlt euch zum Sprung in die nächste Gruppe? Ihr findet viele Fortbildungsmöglichkeiten unter diesem Link: https://www.draco.de/fortbildungen-mfa/
Viele Grüße
Eure Steffi