Beitragserhöhungen der Krankenkassen
Praxisalltag

Beitragserhöhungen der Krankenkassen

Wieder sind viele unserer Patientinnen und Patienten mit Beitragserhöhungen ihrer Krankenkassen konfrontiert. Je nach Krankenkasse können diese unterschiedlich ausfallen. Welche Fragen unsere Patienten dabei oft stellen und welche Antworten wir parat haben können, habe ich für euch zusammengefasst!

Warum wird meine Krankenversicherung immer teurer?

In den letzten Jahren kam es oft zu der Situation, dass die Ausgaben für die Gesundheitsversorgung höher waren als die Einnahmen. Insbesondere die Jahre der Pandemie haben diese Situation verschärft. Ein weiterer Grund für die steigenden Beiträge ist unsere älter werdende Gesellschaft mit geringerer Zahl an Beitragszahlern bei höherer Zahl an Leistungsempfängern. Auch die Therapiemöglichkeiten und Technologien in der Gesundheitsversorgung werden teilweise teurer. All das führt zu der Situation, dass die Versicherten höhere Beiträge tragen müssen.

Was ist der Zusatzbeitrag?

Der erste Teil des Beitrages, den gesetzliche Versicherte zahlen, ist der allgemeine Beitragssatz. Er beträgt einheitlich 14,6 Prozent. Zusätzlich können Krankenkassen individuell einen Zusatzbeitrag erheben. Dieser Zusatzbeitrag soll dazu dienen, dass die Krankenkassen ihren Finanzbedarf decken können, wenn die Einnahmen durch den allgemeinen Beitragssatz nicht ausreichen. Der durchschnittliche Zusatzbeitrag lag im Jahr 2022 bei 1,3 Prozent und liegt im Jahr 2023 bei 1,6 Prozent. Pflichtversicherte Arbeitnehmer und Rentner zahlen einkommensabhängig die Hälfte des Zusatzbeitrages und auch die Hälfte des allgemeinen Beitragssatzes, die andere Hälfte wird durch den Arbeitgeber getragen. 

Und wenn ich nicht mehr bereit bin, den hohen Zusatzbeitrag zu zahlen?

Jeder Versicherte hat ein Sonderkündigungsrecht, wenn eine Beitragserhöhung stattfindet. Das heißt, man kann die Krankenkasse kurzfristig wechseln. Schließt man bei der neuen Krankenkasse die Mitgliedschaft ab, organisiert diese auch die Kündigung bei der alten Krankenkasse. Zeitlich gilt das Sonderkündigungsrecht bis zum Ende des Monats, in dem der neue Zusatzbeitrag gilt. Im Internet findet man Informationen über die Höhe der Zusatzbeiträge aller gesetzlichen Krankenkassen. 

Aber Achtung: Ab Mitte 2023 sind die Krankenkassen nicht mehr verpflichtet, über Beitragserhöhungen in einem Brief zu informieren. Es reicht dann, wenn die Krankenkassen über die Mitgliederzeitschrift oder die Website über Beitragsanpassungen informieren.

Welche Fragen stellen eure Patienten zu der Beitragssituation der Krankenkassen? Wie reagiert ihr darauf? Ich bin gespannt, was eure Patienten über die Beiträge wissen wollen.  

Viele Grüße

Eure Steffi

Die Autorin Steffi, MFA/Wundexpertin (ICW)
Steffi Blog

Nach der Ausbildung zur Medizinischen Fachangestellten in einer dermatologischen Praxis für 5 Jahre im Praxisalltag als MFA, seit 2014 bei Dr. Ausbüttel (DRACO®). Wundexpertin (ICW) und bloggende MFA mit Leidenschaft.

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