Punktwert

Der Punktwert ist der Geldwert eines Bewertungspunktes in den Gebührenordnungen der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und in den privaten Gebührenordnungen für Ärzte (GOÄ) und Zahnärzte (GOZ).

Der Wert jeder ärztlichen Leistung ist durch eine ihr zugeordnete Punktmenge (Bewertungszahl) bestimmt. Die Höhe der Vergütung in Euro ergibt sich durch die Multiplikation mit den jeweiligen Punktwerten.

Aktuelle Werte sind unter den Abrechnungsgrundlagen zu finden:

Die Autorin Dr. Christine von Reibnitz
Dr. Christine von Reibnitz, Referentin Gesundheitspolitik und Krankenkassenmanagement

Dr. von Reibnitz ist promovierte Gesundheitswissenschaftlerin und Hochschuldozentin im Bereich des Gesundheitsmanagement. Seit 2013 ist sie bei Dr. Ausbüttel zuständig für den Bereich Krankenkassenmanagement und Expertin für die Themen Abrechnung und Recht.