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Wissenshäppchen: Raucherentwöhnung jetzt erstattungsfähig – Was ändert sich im Apothekenalltag?

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32
Tage
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Std.
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12
Min.
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25
Sek.

Details

Mi., 21.10.2026, 13:15 Uhr
30 Min.
Gesche Ratfeld

Durch die neue gesetzliche Regelung übernehmen seit August 2025 die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten für apothekenpflichtige Medikamente zur Rauchentwöhnung.

Für den Apothekenalltag bedeutet dies, dass zwei Wirkstoffe zur Tabakentwöhnung auf Rezept beliefert werden können.

Voraussetzung für die Erstattung ist die Teilnahme der Betroffenen an einem zertifizierten, evidenzbasierten Entwöhnungsprogramm (Präventionskurs oder DiGA) sowie eine ärztlich festgestellte Diagnose „Psychische und Verhaltensstörungen durch Tabak; Abhängigkeitssyndrom“. In diesem Wissenshäppchen schauen wir uns die Auswirkungen auf den Beratungsalltag an.

PTA/PKA, Apotheker

Nach diesem Online-Seminar …

  • wissen Sie, was Nikotin im Körper bewirkt und warum der Wunsch danach so groß ist.
  • kennen Sie die erstattungsfähigen Arzneistoffe zur Tabakentwöhnung und die Bedingungen für die Erstattungsfähigkeit.
  • beraten Sie zu den Arzneistoffen Vareniclin und Nikotin.
  • kennen Sie die Unterschiede der Darreichungsformen rund um den Wirkstoff Nikotin.
  • Pharmakologie Nikotin
  • Wirkung Nikotin
  • Änderung der Arzneimittel-Richtlinie
  • Voraussetzungen zur Erstattungsfähigkeit
  • Wirkstoffe und Darreichungsformen
30 Minuten

Die Ausstellung eines Zertifikates setzt die vollständige Teilnahme an dem Online-Seminar voraus. Das Zertifikat kann nur für den registrierten Teilnehmer ausgestellt werden.

Die Moderatorin

Gesche Ratfeld

Gesche Ratfeld ist Apothekerin für Allgemeinpharmazie und Geriatrie. Neben Ihrer Tätigkeit in der öffentlichen Apotheke ist Sie als Referentin für viele Apothekerkammern, pharmazeutische Großhändler und Pflegeeinrichtungen unterwegs. Ihre Schwerpunktthemen sind alles rund um die Haut, vom Kinderwunsch bis zur Stillzeit, neurologische Themen und die pharmazeutischen Dienstleistungen.
Wissenshäppchen: Raucherentwöhnung jetzt erstattungsfähig – Was ändert sich im Apothekenalltag?