Kulanz bei falschen Cannabis-Rezept-Formularen
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Kulanz bei falschen Cannabis-Rezept-Formularen

Die Umstellung der Praxissoftware ist noch nicht abgeschlossen. Die Krankenkassen stellen sich darauf ein – Retaxationen bei Cannabis-Verordnungen auf Rezepten für Betäubungsmittel (BtM) wird es vorerst nicht geben.

Mit Inkrafttreten des neuen Cannabisgesetzes am 1. April 2024 ändert sich die Verschreibungspraxis für medizinisches Cannabis grundlegend. Ärzte und Ärztinnen können Cannabisarzneimittel wie getrocknete Blüten, Extrakte, Dronabinol und das Fertigarzneimittel Sativex ab sofort auf einem normalen Rezept (E-Rezept, Muster 16) verordnen. Ein spezielles Betäubungsmittelrezept benötigen sie dafür nicht mehr.  

Eine Ausnahme bildet der Wirkstoff Nabilon (Canemes), ein synthetisches Cannabinoid, welches weiterhin als Betäubungsmittel eingestuft bleibt und somit auf einem BtM-Rezept verordnet werden muss. 

Keine Befristung für BtM-Rezeptausstellung 

Die Umstellung der Praxissoftware auf die neuen Verordnungsregeln erfolgt schrittweise. Daher tauchen Cannabis und Dronabinol in den Systemen teilweise noch als Betäubungsmittel auf, sodass Ärzte und Ärztinnen weiterhin BtM-Rezepte für diese Präparate ausstellen.  

Ursprünglich sollte die Softwareaktualisierung bis zum 1. Mai 2024 abgeschlossen sein. In einer Übergangsphase bis zu diesem Datum wollten die Krankenkassen Cannabis-Verordnungen auf BtM-Rezepten akzeptieren und nicht beanstanden. Da jedoch unklar ist, ob die Softwareumstellung fristgerecht bei allen Beteiligten gelingt und eingelöste BtM-Rezepte 28 Tage gültig sind, informierte der GKV-Spitzenverband die Krankenkassen, dass er bis auf Weiteres keinen Anlass für Retaxationen bei Cannabis-Verordnungen auf BtM-Rezepten sieht. Eine Befristung dieser Kulanzregelung nannte er diesmal nicht. Somit werden die Kassen Cannabis-Verordnungen auf BtM-Rezept vorerst nicht beanstanden.  

Dementsprechend können auch Apotheken eingehende Cannabis-Verordnungen auf BtM-Rezept vorerst wie gewohnt beliefern und abrechnen. Sie müssen keine Retaxationen durch die Krankenkassen befürchten.  

Kulanz bei falschen Cannabis-Rezept-Formularen
Die Autorin Dr. Christine von Reibnitz
Dr. Christine von Reibnitz, Referentin Gesundheitspolitik und Krankenkassenmanagement

Dr. von Reibnitz ist promovierte Gesundheitswissenschaftlerin und Hochschuldozentin im Bereich des Gesundheitsmanagement. Seit 2013 ist sie bei Dr. Ausbüttel zuständig für den Bereich Krankenkassenmanagement und Expertin für die Themen Abrechnung und Recht.