Erste Bilanz beim E-Rezept: 10.000 bereits eingelöst

Erste Bilanz beim E-Rezept: 10.000 bereits eingelöst

Das E-Rezept befindet sich noch in der Testphase, doch die ersten 10.000 E-Rezepte sind schon eingelöst worden. Wie geht es jetzt für Sie als MFA weiter?

Etwa 500 Millionen Rezepte werden jedes Jahr in Deutschland ausgestellt. Im Idealfall soll bald alles elektronisch abgewickelt werden – die Testphase des E-Rezepts läuft. Weitere Funktionen, wie eine automatische Erinnerung an die Medikation und ein Medikationsplan mit eingebautem Wechselwirkungscheck, sind angedacht. Aktuell kann das E-Rezept allerdings noch nicht mit allen Praxissoftware-Systemen abgewickelt werden.

Wer kann das eRezept anbieten?

Zuerst muss der Arzt oder die Ärztin den Anbieter des jeweiligen Praxisverwaltungssystems kontaktieren.

Nach Angaben der gematik gibt es 18 Hersteller, welche die Funktion eRezept anbieten. 17 weitere haben ihr System dafür zertifizieren lassen oder befinden sich in der Vorbereitungsphase. Ob der Anbieter Ihrer Praxis das eRezept anbietet, können Sie ganz einfach überprüfen: Bei der gematik gibt es eine Liste, welche Softwareanbieter schon „TI-ready“ sind, beziehungsweise auf welchem Stand sie sich befinden.

Für Arztpraxen macht es Sinn, an der Testphase teilzunehmen. Denn, sobald alle technischen Probleme beseitigt sind, soll das eRezept landesweit eingeführt werden.

Voraussetzungen für das eRezept

Das benötigen Arztpraxen für die Einführung des eRezeptes:

  • elektronisches Heilberufsausweise des Arztes oder der Ärztin (inklusive PIN)
  • digitaler Praxisausweise für die Anbindung an die Telematik-Struktur (SMC-B Karte)
  • digitale Signatur (Komfortsignatur)
  • Konnektor, der die Komfortsignatur unterstützt
  • PVS-Update, das die eRezept-Funktionalitäten ermöglicht.

Hierzu gibt es von der gematik eine hilfreiche Checkliste.

So erhalten die Patientinnen und Patienten das Rezept

Den geringsten Arbeitsaufwand haben Sie als MFA mit dem eRezept, wenn Sie Ihre Patientinnen und Patienten bitten, sich die App „eRezept“ aufs Smartphone zu laden.

Dort wird dann ein QR-Code angezeigt, den die Apotheke ausliest. In der Übergangszeit können Sie den QR-Code in der Praxis ausdrucken und den Patientinnen und Patienten als Papierausdruck aushändigen. Die gleiche Methode können Sie für ältere Menschen nutzen, die kein Smartphone besitzen.

Die Autorin Dr. Christine von Reibnitz
Dr. Christine von Reibnitz, Referentin Gesundheitspolitik und Krankenkassenmanagement

Dr. von Reibnitz ist promovierte Gesundheitswissenschaftlerin und Hochschuldozentin im Bereich des Gesundheitsmanagement. Seit 2013 ist sie bei Dr. Ausbüttel zuständig für den Bereich Krankenkassenmanagement und Expertin für die Themen Abrechnung und Recht.