Wir unterstützen Ärzte, die mit wohnungslosen nicht-krankenversicherten Patienten arbeiten. Uns bekannte Projekte beliefern wir mit hochwertigen Produkten aus der modernen Wundversorgung.
Ihre Ansprechpartnerin:

Ihre Rückfragen zur Behandlung von Menschen mit chronischen Wunden, wie die Kausaltherapie, die Auswahl der geeigneten Wundauflage sowie Indikationen beantworten wir gerne.
Ihre Ansprechpartnerin für medizinische Fragen:

Sie arbeiten mit wohnungslosen, krankenversicherten Patienten?
Dann beraten wir Sie gerne unverbindlich und kostenlos.
Einzelverordnung
Bei gesetzlich krankenversicherten Patienten dürfen Sie Produkte der modernen Wundversorgung als Einzelverordnung direkt für den einzelnen Patienten verordnen.
Sprechstundenbedarf
Möchten Sie Produkte bei mehr als einem krankenversicherten Patienten anwenden, können Sie diese als Sprechstundenbedarf abrechnen. Welche Produkte als Sprechstundenbedarf gelten, regeln die Sprechstundenbedarfsvereinbarungen, die zwischen Kassenärztlicher Vereinigung (KV) und den Landesvertretungen der Krankenkassen getroffen werden. Da diese Vereinbarungen je nach KV-Bezirk unterschiedlich geregelt sind, gelten in jedem Bezirk unterschiedliche Abrechnungsmöglichkeiten. Die Verordnung des Sprechstundenbedarfs geht zu Lasten der Krankenkasse, die in einer Sprechstundenbedarfsvereinbarung aufgeführt ist.
Praxisbedarf
Der Praxisbedarf kann nicht zu Lasten der Krankenkasse rezeptiert werden. Er gehört zur Grundausstattung der ärztlichen Praxis und wird vom Arzt selbst eingekauft und bezahlt.
Ihre Ansprechpartnerin für Abrechnungsfragen:
Monique van Hoof
Teamleitung Moderne Wundversorgung
E-Mail: mvhoof@draco.de
Tel.: 0 23 02 / 9 56 66 - 23
Fax: 0 23 02 / 9 56 66 - 623
