Sprechstundenbedarf

Was ist Sprechstundenbedarf?

Rund 16.000 Artikel - von Augenkompressen bis Zinkleimbinden - zählen zum Sprechstundenbedarf. Ihnen ist gemeinsam, dass sie bei mehr als einem Patienten oder zur Notfall- bzw. Sofortbehandlung angewendet werden.
Was im Einzelnen dazu gehört, regelt die „Liste der Sprechstundenbedarfsvereinbarung der einzelnen KVen“, meist als Sprechstundenbedarfsvereinbarung oder SSB-Regelung abgekürzt. Nur die in dieser Vereinbarung genannten Mittel dürfen als Sprechstundenbedarf verordnet werden.
Die SSB-Regelung ist demnach als „Positivliste“ zu verstehen. Und eben auch nur dann, wenn die Mittel bei mehreren Versicherten angewendet werden oder zur Notfall- bzw. Sofortbehandlung erforderlich sind.
Nicht zum Sprechstundenbedarf zählen Mittel, die nur für einen Patienten bestimmt
sind. Artikel außerhalb des Sprechstundenbedarfs sind über Einzelrezept auf den
Namen des Patienten zu Lasten der jeweiligen Krankenkasse zu verordnen.

Die Kosten der über den Sprechstundenbedarf bezogenen Artikel fließen nicht in die Richtgrößenberechnung mit ein. Die Prüfungsstelle kontrolliert gemäß §§ 13 und 14 der Prüfvereinbarung den wirtschaftlichen Umgang mit Sprechstundenbedarf mittels zwei Arten von Prüfverfahren: Prüfung der Einzelverordnung und nach Durchschnittswerten.

Wichtig ist, den Sprechstundenbedarf von den Verbrauchsmaterialien und Hygieneartikeln (Praxisbedarf) abzugrenzen. Denn die Kosten für diese Artikel gehen zu Lasten der Praxis, beispielsweise Latexhandschuhe, OP-Hauben, OP-Kittel oder Reinigungsmittel.

 

Was ist Praxisbedarf?

Praxisbedarf gehört zur Grundausstattung der ärztlichen Praxis und wird vom Arzt selbst eingekauft und bezahlt. Die Kosten des Praxisbedarfs sind oft mit der Gebühr für die ärztliche Leistung abgegolten. Es kann keine Abrechnung gegenüber der Krankenkasse erfolgen. Im Gegensatz zum Sprechstundenbedarf kann nicht zu Lasten der GKV rezeptiert werden.

 

DRACO®-Produkte als Sprechstundenbedarf?

Anhand dieser Tabelle können Sie sehen, welches DRACO®-Produkt der Modernen Wundversorgung in den einzelnen KVen als SSB abgerechnet werden kann.

KVen Draco Foam
Draco Foam haft
DracoFoam Ferse
DracoFoam UlcusSet

Schaumstoffverbände
Draco Hydro
Draco Hydro dünn
Hydrokolloide Wundverbände
DracoAlgin
Alginat Wundauflage
Draco HydroGel
Amorphes Hydrogel
Bayern ja ja ja nach Absprache
Berlin nach Absprache nach Absprache nach Absprache nein
Baden-Württemberg nein nur Akutversorgung nein nach Absprache
Brandenburg ja ja ja nach Absprache
Bremen nein nein nein nach Absprache
Hamburg nein nein nein nach Absprache
Hessen Schaumstoff f. Ulcera ja ja nach Absprache
Mecklenburg-VP nein nein nein nach Absprache
Niedersachsen ja ja ja nach Absprache
Nordrhein nach Absprache ja ja nach Absprache
Rheinland-Pfalz ja ja nein nach Absprache
Saarland nein nein nein nach Absprache
Sachsen-Anhalt nein nein nein nach Absprache
Sachsen ja ja ja nein
Schleswig-Holstein ja ja ja nach Absprache
Thüringen nein nein nein nach Absprache
Westfalen-Lippe ja ja ja nach Absprache

Stand: Mai 2010

ja       kann abgerechnet werden
nein    kann nicht abgerechnet werden