Vermeiden Sie Regressansprüche durch Budgetüberschreitung!

Wir bieten Ihnen die Möglichkeit, Ihr Richtgrößenvolumen online bei uns zu berechnen und Regressansprüchen Ihrer KV vorzubeugen.

Berechnen Sie Ihr Richtgrößenvolumen für das laufende Quartal!

 

Das Richtgrößenvolumen oder Budget

Das Richtgrößenvolumen je Arzt umfasst die nach § 31 Fünftes Buch Sozialgesetzbuch - Gesetzliche Krankenversicherung - (SGB V) verordneten Arznei- und Verbandmittel.

Das Richtgrößenvolumen stellt prospektiv die für ein Jahr zur Verfügung stehende Geldmenge für Arznei- und Verbandmittel je KV und Fachgruppe (die Summe der Richtgrößen aller Ihrer Mitglieder/Familienangehörigen und Rentnerfälle) dar.

Impfstoffe und Hilfsmittel fallen nicht in das Budget.

 

Wichtig für Sie ist ...

... die Ausgabenobergrenze für Arznei- und Verbandmittel.
Sie stellt den Betrag dar, der die notwendige Versorgung der Patienten mit Arznei- und Verbandmitteln sicherstellen soll. Für jede Facharztgruppe gibt es arztindividuelle Richtgrößen.

 

Dann sind Sie gefährdet:


Ihr Richtgrößenvolumen stellt die Grundlage für die gesetzlich vorgeschriebenen Wirtschaftlichkeitsprüfungen dar.

  • Verordnen Sie 15% mehr, als Ihr ermitteltes Richtgrößenvolumen es gestattet, werden Sie von Amts wegen überprüft.
     
  • Überschreiten Sie Ihr Richtgrößenvolumen um mehr als 25%, wird ebenfalls eine Überprüfung Ihrer Verordnungstätigkeit durchgeführt. Falls vorhandene Praxisbesonderheiten, die aus dem Verordnungsvolumen herausgerechnet werden müssen, die Überschreitung nicht auf einen Wert unter 25% reduzieren, wird ein Regress festgesetzt.
     
  • Mit den Krankenkassenverbänden vereinbarte, anzuerkennende Praxisbesonderheiten sollten Sie bei Ihrer Abrechnung unbedingt dokumentieren.